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P-Konto Bescheinigungen

Erstbescheinigungen für ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) können einmalig ausgestellt werden. Folgebescheinigungen können ausschließlich für laufende Beratungsfälle ausgestellt werden.

Vorbereitung Erstgespräch
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V.