Geldspenden

Vieles, was wir für Sterbende, ihre Familien und Freunde tun, können wir nur mit Ihrer Spende leisten. Da Pflege- und Krankenkassen die Hospizarbeit nur anteilig finanzieren, hilft uns jede Spende weiter!

 

So können Sie uns direkt unterstützen:

  • Feiern und fördern - einmalige Anlassspenden
    • Sie haben Grund zu feiern und möchten aus diesem Anlass Menschen dazu bewegen, etwas Gutes zu tun. Bitten Sie Ihre Gäste, als Alternative zu Geschenken, um eine Spende für unsere Hospizarbeit.
    • Als Mitglied einer Gruppe oder eines Vereins veranstalten Sie einen Spendenlauf, Basar, Flohmarkt, ein Gemeindefest oder ähnliches. Damit machen Sie Menschen auf unsere Arbeit aufmerksam und motivieren sie, sich gemeinsam zu engagieren.

 

  • Spende statt Kränze
    • Anlässlich einer Bestattung möchten Sie, im Sinne Ihres verstorbenen Angehörigen, um eine Spende zu unseren Gunsten bitten. Sprechen Sie Ihren Bestatter daraufhin an. So kann zum Beispiel in der Todesanzeige darauf hingewiesen werden, dass statt oder neben Blumen um eine Spende für das Hospiz veritas gebeten wird.

 

  • Patenspenden
    • Als Patin oder Pate unterstützen Sie mit einer einmaligen, auf Wunsch auch regelmäßigen, Spende ganz bestimmte Projekte. Diese Spenden sind zweckgebunden. Für diese Projekte können Sie Pate stehen:
      • Hilfen für trauernde Kinder und Jugendliche
      • Hospiz macht Schule

 

    Bitte geben Sie den Projektnamen als Spendenzweck an.

     

    • Vermächtnisse und Erbschaften
      • Wenn Sie keine Erben haben oder diese bereits ausreichend versorgt und abgesichert haben, können Sie einen Teil Ihres Vermögens einer wohltätigen Einrichtung, wie dem Hospiz veritas, zukommen lassen. Auch kleine Beträge helfen, die Hospizarbeit sinnvoll zu unterstützen!
      • Mit einem Vermächtnis oder einer Erbschaft unterstützten und sichern Sie die Versorgung und Begleitung schwerstkranker Menschen und ihrer Familien in unserer Region.
      • Zuwendungen dieser Art an gemeinnützige Organisationen sind steuerfrei, sodass ein Erbe oder ein Vermächtnis unmittelbar und ohne Abzug der Erbschaftssteuer dem gemeinnützigen Zweck zufließen kann.
      • Lassen Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens und, bei Bedarf, von einem qualifizierten Rechtsanwalt beraten.

     

    Wir geben Ihnen unser Wort, dass Ihr Wille Ihren Wünschen entsprechend umgesetzt wird.

     

    Haben Sie noch Fragen? Bitte sprechen Sie uns an.

    Ihre Ansprechpartnerin

    Antje Rohlfing
    Hospizleitung
    Bahnhofstraße 29
    32312 Lübbecke
    Tel.: 05741-8096202
    E-Mail: A. Rohlfing

     

    Vereinfachter Spendennachweis

    Für Spenden unter 300 Euro benötigen Sie keinen Spendenbeleg. Bitte legen Sie dieses Schreiben zusammen mit Ihrem Zahlbeleg Ihrer Steuererklärung bei.
    Weitere Infos hier!

     

    Hospizarbeit

    Volksbank PLUS e.G.
    IBAN: DE60 4909 2650 0111 2223 00
    BIC: GENODEM1LUB
    Stichwort:
    1. Hospiz veritas
    2. Ambulanter Hospizdienst

    Patenspenden

    Sparkasse Minden-Lübbecke
    IBAN: DE16 4905 0101 0040 0422 44
    BIC: WELADED1MIN
    Stichwort:
    1. Hospiz macht Schule
    2. Kinder- und Jugendtrauer