Begleiteter Umgang

Der begleitete Umgang dient der Umsetzung und Regelung des Umgangsrechtes, sobald die Beteiligten keine einvernehmliche Regelung treffen können oder eine Gefährdung des Kindes seitens eines Umgangsberechtigten droht. Berücksichtigung findet fortdauernd das Recht des Kindes auf Umgang und dessen Gestaltung und Umsetzung zum Wohle des Kindes. In welcher Form und in welchem Umfang der Umgang stattfindet, wird in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt festgelegt oder ergibt sich häufig aus dem Beschluss eines familiengerichtlichen Verfahrens. Darüber hinaus kann auch eine psychische Erkrankung eines Elternteils der ausschlaggebende Grund für die Begleitung des Umgangs darstellen. Das Angebot richtet sich sowohl an Kinder/ Jugendliche als auch an Eltern oder an Bezugspersonen, sofern der Umgang dem Wohl des Kindes dienlich ist.

 

Die Ziele des begleiteten Umgangs werden fallabhängig und in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten und im Hinblick auf das Kindeswohl beschlossen. In der Regel sind die Wiederherstellung, Anbahnung und/oder Weiterführung der Kontakte zwischen Kind und Umgangsberechtigten deren Inhalte. Dies kann sowohl im häuslichen Umfeld als auch in den Räumlichkeiten der KiJuFa erfolgen.

Ihre Ansprechpartnerin

Nadine Wiegandt
Bahnhofstraße 27
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E-Mail: N. Wiegandt