Grund- und Behandlungspflege
Im häuslichen Bereich stehen Ihnen zwei verschiedene Arten von Pflegeleistungen zur Verfügung:
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- die Behandlungspflege für den medizinischen Pflegebedarf
- die Grundpflege für den Bedarf an Körperpflege, Ernährung und Mobilität
Während die Leistungen der Behandlungspflege von der Krankenkasse übernommen werden, ist die Grundpflege bei festgestellter Pflegebedürftigkeit eine Leistung der Pflegekasse.
Die Grundpflege (auch "allgemeine Pflege")
Wenn Sie regelmäßig Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und/oder Mobilität benötigen, beispielsweise beim Waschen, Duschen oder Baden, beim An- und Auskleiden oder beim Verlassen des Bettes, erhalten Sie hierfür Leistungen von ihrer Pflegekasse. Voraussetzung dafür ist, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) vorher eine Begutachtung und Einstufung in die entsprechende Pflegestufe vorgenommen hat.
Die Behandlungspflege (auch "spezielle Pflege")
Die Behandlungspflege umfasst medizinische Leistungen wie z.B. den Verbandwechsel, Injektionen, das Verabreichen von Medikamenten oder die Blutzuckerkontrolle. Für die Durchführung dieser Maßnahmen wird eine Verordnung durch Ihren behandelnden Hausarzt oder Facharzt ausgestellt. Diese Verordnung wird von unserem Pflegedienst bei der Krankenkasse eingereicht und abgerechnet. 10 Prozent der Behandlungskosten müssen jedoch nach dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz selbst getragen werden.
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