Betreuungs- und Entlastungsangebote

Das Pflegestärkungsgesetz

Das Pflegestärkungsgesetz ermöglicht mehr Zeit für die Pflege und Begleitung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen. Die häusliche Versorgung wird damit deutlich gestärkt.

 

Mehr Zeit ermöglicht mehr Gespräche zu belastenden Fragen, über Unsicherheiten, Ängste und Sorgen der Pflegebedürftigen.

 

Mehr Zeit ermöglicht aber auch Wünsche in die Tat umzusetzen und Hoffnungen weiter zu verfolgen. Sie kann den Wunsch nach Begleitung und Hilfe erfüllen.

Wer hat Anspruch?

Alle Menschen, die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, haben einen Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

 

Ziel ist, die Lebensqualität zuhause zu erhalten und zu steigern.

Mehr Zeit in der Alltagsbegleitung von pflegebedürftigen und/oder älteren Menschen

Unsere Pflege- und Betreuungskräfte sind für Sie da …

    • bei individuellen Betreuungs- und Beschäftigungswünschen.
    • zur Förderung und Aktivierung der Alltagskompetenzen, z.B. dem gemeinsamen Kochen.
    • bei der Teilnahme am Gemeinschaftsleben, z.B. Kirchgang oder Geburtstagskaffee.
    • in der Hauswirtschaft.
    • zum gemeinsamen Spaziergang, Einkauf und bei Besuchen.
    • zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Mehr Zeit in der Beratung und Pflege

Unsere Fachkräfte begleiten und unterstützen Sie und Ihre Angehörigen

    • rund um Ihre Arztkontakte und in der Kommunikation mit Hausarzt und Fachärzten.
    • vor und nach dem Krankenhausaufenthalt.
    • bei der Beantragung von Pflegehilfsmitteln.
    • bei der Vorbereitung auf einen MDK- Besuch.
    • bei Begutachtungsverfahren und Antragstellungen, z.B. aus dem Sozialgesetzbuch.
    • bei Fragen und Unsicherheiten rund um die Versorgung zuhause.

Mehr Zeit in der Alltagsbegleitung und Freizeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Handicap

Unsere Pflege- und Betreuungskräfte sind für Sie da …

    • zur Entlastung von Eltern oder sonstigen pflegenden Angehörigen
    • bei individuellen Betreuungs- und Beschäftigungswünschen am Nachmittag, Abend oder auch am Wochenende.
    • beim Besuch von Freizeiteinrichtungen, wie dem Kino oder Zoo, gemeinsamen Essen gehen, einem Gang über das Stadtfest oder zum Abenteuerspielplatz.
    • zur Begleitung zu therapeutischen Angeboten.
    • bei der Teilnahme an Sport, Training oder Veranstaltungen, den persönlichen Interessen entsprechend.

Gerne beraten wir Sie!


Für Minden & Porta Westfalica

Alexander Nolting
Simeonstraße 36
32423 Minden
Tel.: 0571-9721430
E-Mail: A. Nolting

 

Für den Altkreis Lübbecke

Elke Schielke
Bahnhofstraße 27
32312 Lübbecke
Tel.: 05741-34240
E-Mail: E. Schielke

 

Für Bad Oeynhausen

Sabine Witt
Tannenbergstraße 23
32547 Bad Oeynhausen
Tel.: 05731-26305
E-Mail: S. Witt

 

Für Herford

Sybille Schulze
Werrestraße 100
32049 Herford
Tel.: 05221-529363
E-Mail: S. Schulze

 

Für die Schulbegleitung in Minden

Tobias Nowatzke
Simeonstraße 19
32423 Minden
Tel.: 0571-8280228
E-Mail: Schulbegleitung