Verhinderungspflege

Wenn Sie durch Urlaub, Krankheit oder bei sonstiger Abwesenheit als Pflegeperson für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen nicht zur Verfügung stehen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die stundenweise oder tageweise Betreuung und Versorgung der pflegebedürftigen Person sicherzustellen.

 

Die Verhinderungspflege kann durchgeführt werden, von

    • einem zugelassenen Pflegedienst
    • einem Familienentlastenden Dienst
    • oder entfernten Verwandten und Nachbarn.

 

Sie kann eingesetzt werden für den Besuch

    • einer Tagespflegeeinrichtung
    • einer Kurzzeitpflegeeinrichtung
    • von Betreuungsgruppen
    • durch ehrenamtliche häusliche Besuchsdienste.

 

Bei Verhinderung laut Gesetz (§ 39 SGB XI) haben Sie einen Anspruch gegenüber der Pflegekasse auf Kostenerstattung für eine Ersatzpflege.

 

Voraussetzungen sind:

    • dass eine Pflegestufe 1 oder höher vorliegt und
    • dass vor der ersten Inanspruchnahme einer Ersatzpflege die verhinderte Person (z.B. Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Bekannte) den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate gepflegt hat.

 

Die Verhinderungspflege ist bei der Pflegekasse zu beantragen!

 

    • Der Anspruch ist auf vier Wochen (28 Tage) im Kalenderjahr und auf einen Höchstbetrag von bis zu 1.550 Euro begrenzt. Wird die Verhinderungspflege tageweise beansprucht, wird während dieser Zeit das Pflegegeld nicht ausgezahlt.
    • Wird die Verhinderungspflege nur für einige Stunden am Tag (unter 8 Stunden) in Anspruch genommen, erfolgt die Anrechnung ausschließlich auf den Höchstbetrag von 1.550 €. Der Anspruch auf Pflegegeld bleibt bestehen.

 

Gerne beraten wir Sie in einem Gespräch individuell zu Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Wir zeigen Ihnen auf, welche Entlastungsangebote für Sie und Ihre pflegebedürftigen Angehhörigen passend sind und wie diese finanziert werden können.


Für Minden & Porta Westfalica

Alexander Nolting
Simeonstraße 36
32423 Minden
Tel.: 0571-9721430
E-Mail: A. Nolting

 

Für den Altkreis Lübbecke

Elke Schielke
Bahnhofstraße 27
32312 Lübbecke
Tel.: 05741-34240
E-Mail: E. Schielke

 

Für Bad Oeynhausen

Sabine Witt
Tannenbergstraße 23
32547 Bad Oeynhausen
Tel.: 05731-26305
E-Mail: S. Witt

 

Für Herford

Sybille Schulze
Werrestraße 100
32049 Herford
Tel.: 05221-529363
E-Mail: S. Schulze