Betreuungsleistungen

Monatlich steht Ihnen ein Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro zur Verfügung. Dieser ist zweckgebunden einzusetzen, d.h. für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen.

 

Dieser Anspruch besteht für Menschen

    • mit geistiger Behinderung
    • mit psychiatrischen Veränderungen
    • mit demenzbedingten Veränderungen
    • mit einem erhöhten Bedarf an allgemeiner Betreuung.

 

Der Bedarf der Betreuungsleistungen wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen im Rahmen einer Begutachtung festgestellt.

 

Die Leistungen für die Betreuung können eingesetzt werden, durch

    • anerkannte Fachdienste, siehe auch: Familienunterstützender Dienst
    • anerkannte ehrenamtliche HelferInnen, siehe auch: PariSozial Alltagsbegleiter/-innen

Für Minden & Porta Westfalica

Alexander Nolting
Simeonstraße 36
32423 Minden
Tel.: 0571-9721430
E-Mail: A. Nolting

 

Für den Altkreis Lübbecke

Elke Schielke
Bahnhofstraße 27
32312 Lübbecke
Tel.: 05741-34240
E-Mail: E. Schielke

 

Für Bad Oeynhausen

Sabine Witt
Tannenbergstraße 23
32547 Bad Oeynhausen
Tel.: 05731-26305
E-Mail: S. Witt

 

Für Herford

Sybille Schulze
Werrestraße 100
32049 Herford
Tel.: 05221-529363
E-Mail: S. Schulze