Betreuungsleistungen
Monatlich steht Ihnen ein Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro zur Verfügung. Dieser ist zweckgebunden einzusetzen, d.h. für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen.
Dieser Anspruch besteht für Menschen
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- mit geistiger Behinderung
- mit psychiatrischen Veränderungen
- mit demenzbedingten Veränderungen
- mit einem erhöhten Bedarf an allgemeiner Betreuung.
Der Bedarf der Betreuungsleistungen wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen im Rahmen einer Begutachtung festgestellt.
Die Leistungen für die Betreuung können eingesetzt werden, durch
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- anerkannte Fachdienste, siehe auch: Familienunterstützender Dienst
- anerkannte ehrenamtliche HelferInnen, siehe auch: PariSozial Alltagsbegleiter/-innen
Für Minden & Porta Westfalica
Alexander Nolting
Simeonstraße 36
32423 Minden
Tel.: 0571-9721430
E-Mail: A. Nolting
Für den Altkreis Lübbecke
Elke Schielke
Bahnhofstraße 27
32312 Lübbecke
Tel.: 05741-34240
E-Mail: E. Schielke
Für Bad Oeynhausen
Sabine Witt
Tannenbergstraße 23
32547 Bad Oeynhausen
Tel.: 05731-26305
E-Mail: S. Witt