Zugang zur Beratung

Zugang für Sozialhilfeempfänger*innen
SGB II:

Empfänger von Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) können über ihre ArbeitsvermittlerIn im Jobcenter einer Schuldnerberatung zugewiesen werden. Die Beratung ist kostenlos. Um eine Zuweisung zu erhalten, sprechen sie möglichst im Vorfeld der Beratung ihre/ihren ArbeitsvermittlerIn an.

SGB XII:

Sozialhilfeempfänger (SGBXII) können über ihre AnsprechpartnerIn im zuständigen Sozialamt einer Schuldnerberatung zugewiesen werden. Auch hier ist die Beratung kostenfrei.

In beiden Fällen übernimmt der Träger der Sozialhilfeleistung (Amt proArbeit oder Sozialhilfekontakt der zuständigen Stadt) die Kosten für die Schuldnerberatung.


Zugang für Erwerbstätige
Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze*:

Anspruch auf bis zu 12 Beratungsstunden kostenlose Beratung

Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze*:

Anspruch auf maximal 2 Beratungsstunden kostenlos möglich

 

*Die Pfändungsgrenze richtet sich nach dem aktuellen Nettoeinkommen und der Anzahl der Unterhaltspflichten siehe aktuelle Pfändungstabelle:

Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen