Zugang zur Beratung

Zugang für Sozialhilfeempfänger*innen
SGB II:

Empfänger von Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) können über ihre ArbeitsvermittlerIn im Jobcenter einer Schuldnerberatung zugewiesen werden. Die Beratung ist kostenlos. Um eine Zuweisung zu erhalten, sprechen sie möglichst im Vorfeld der Beratung ihre/ihren ArbeitsvermittlerIn an.

SGB XII:

Sozialhilfeempfänger (SGBXII) können über ihre AnsprechpartnerIn im zuständigen Sozialamt einer Schuldnerberatung zugewiesen werden. Auch hier ist die Beratung kostenfrei.

In beiden Fällen übernimmt der Träger der Sozialhilfeleistung (Amt proArbeit oder Sozialhilfekontakt der zuständigen Stadt) die Kosten für die Schuldnerberatung.


Zugang für Erwerbstätige
Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze*:

Anspruch auf bis zu 12 Beratungsstunden kostenlose Beratung

Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze*:

Anspruch auf maximal 2 Beratungsstunden kostenlos möglich

 

*Die Pfändungsgrenze richtet sich nach dem aktuellen Nettoeinkommen und der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen. Siehe aktuelle Pfändungstabelle:

Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen

Zugang für Immobilienbesitzer

Immobilienbesitzer wenden sich bitte direkt an die Bauschuldnerberatung.
Infos und Ansprechpartner findet Sie unter folgendem Link:

Bauschuldnerberatung

Zugang für Selbstständige

Menschen mit einer laufenden Selbstständigkeit und finanziellen Schwierigkeiten wenden sich bitte direkt an ihre zuständige Handwerkskammer.