Beratungsbesuche für Pflegegeldbezieher*innen

Pflegegeldempfänger haben gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI einen Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Diese Besuche dienen dazu, die Qualität der Pflege in der häuslichen Umgebung sicherzustellen und die Pflegeperson zu unterstützen.

Was ist ein Beratungsbesuch?

Ein Beratungsbesuch ist ein persönliches Gespräch, das in der Regel in der Wohnung des Pflegebedürftigen stattfindet. Ein qualifizierter Pflegeberater oder eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause, um Sie in allen Fragen rund um die Pflege zu beraten.

Welche Themen können im Beratungsgespräch besprochen werden?
  • Pflegebedarf: Welche Unterstützung benötigt der Pflegebedürftige?
  • Pflegeplanung: Wie kann die Pflege optimal organisiert werden?
  • Pflegehilfsmittel: Welche Hilfsmittel können die Pflege erleichtern?
  • Entlastungsangebote: Welche Angebote gibt es für pflegende Angehörige?
  • Finanzielle Unterstützung: Welche Leistungen können beantragt werden?
Wie oft findet ein Beratungsbesuch statt?

Die Häufigkeit der Beratungsbesuche hängt vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen ab:

  • Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
  • Pflegegrad 4 und 5: vieteljährlich
Was kostet ein Beratungsbesuch?

Die Kosten für den Beratungsbesuch werden von der Pflegekasse übernommen. Für den Pflegebedürftigen ist der Besuch kostenlos.

Sie haben noch Fragen? - Sprechen Sie uns an!

 


Für Minden & Porta Westfalica

Dörthe Wulf & Sonja Weiß
Simeonstraße 36
32423 Minden
Tel.: 0571-9721430
E-Mail: Sozialstation Minden

 

Für den Altkreis Lübbecke

Sandra Blome & Heidrun Körbe
Bahnhofstraße 27
32312 Lübbecke
Tel.: 05741-34240
E-Mail: S. Blome

 

Für Bad Oeynhausen

Simone Klein
Tannenbergstraße 23
32547 Bad Oeynhausen
Tel.: 05731-26305
E-Mail: Sozialstation Bad Oeynhausen

 

Für Herford

Paulina Plewka
Werrestraße 100
32049 Herford
Tel.: 05221-529363
E-Mail: Sozialstation Herford