Beratungsbesuche für Pflegegeldbezieher*innen
Pflegegeldempfänger haben gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI einen Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche. Diese Besuche dienen dazu, die Qualität der Pflege in der häuslichen Umgebung sicherzustellen und die Pflegeperson zu unterstützen.
Was ist ein Beratungsbesuch?
Ein Beratungsbesuch ist ein persönliches Gespräch, das in der Regel in der Wohnung des Pflegebedürftigen stattfindet. Ein qualifizierter Pflegeberater oder eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause, um Sie in allen Fragen rund um die Pflege zu beraten.
Welche Themen können im Beratungsgespräch besprochen werden?
- Pflegebedarf: Welche Unterstützung benötigt der Pflegebedürftige?
- Pflegeplanung: Wie kann die Pflege optimal organisiert werden?
- Pflegehilfsmittel: Welche Hilfsmittel können die Pflege erleichtern?
- Entlastungsangebote: Welche Angebote gibt es für pflegende Angehörige?
- Finanzielle Unterstützung: Welche Leistungen können beantragt werden?
Wie oft findet ein Beratungsbesuch statt?
Die Häufigkeit der Beratungsbesuche hängt vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen ab:
- Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
- Pflegegrad 4 und 5: vieteljährlich
Was kostet ein Beratungsbesuch?
Die Kosten für den Beratungsbesuch werden von der Pflegekasse übernommen. Für den Pflegebedürftigen ist der Besuch kostenlos.
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Für Minden & Porta Westfalica
Dörthe Wulf & Sonja Weiß
Simeonstraße 36
32423 Minden
Tel.: 0571-9721430
E-Mail: Sozialstation Minden
Für den Altkreis Lübbecke
Sandra Blome & Heidrun Körbe
Bahnhofstraße 27
32312 Lübbecke
Tel.: 05741-34240
E-Mail: S. Blome
Für Bad Oeynhausen
Simone Klein
Tannenbergstraße 23
32547 Bad Oeynhausen
Tel.: 05731-26305
E-Mail: Sozialstation Bad Oeynhausen
Für Herford
Paulina Plewka
Werrestraße 100
32049 Herford
Tel.: 05221-529363
E-Mail: Sozialstation Herford