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Nachbar*in sein - Nachbarschaftshelfer*in werden

Sie unterstützen bereits einen hilfebedürftigen Menschen aus Ihrer Nachbarschaft?

  • Sie übernehmen Aufgaben, wie die Strukturierung des Tagesablaufs, die stundenweise Betreuung sowie Begleitung im Alltag und helfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung?
  • Oder Sie würden gerne einen hilfebedürftigen Menschen aus Ihrer Nachbarschaft unterstützen, sind jedoch unsicher, wie eine solche Hilfe gestaltet werden kann?

Wir bieten:

  • Die Freiwilligen Agentur Minden ist ein Servicepunkt im Rahmen des Modellprogramms „Bürgerschaftlich engagierte Einzelhelfer*innen“.
  • Wir unterstützen Nachbarschaftshelfer*innen, die sich betreuerisch bei Menschen mit einem Unterstützungs- und Hilfebedarf in ihrer Nachbarschaft bürgerschaftlich engagieren.
  • Wir bieten Schulungen an, die Sie befähigen, als nach Landesrecht anerkannte „qualifizierte bürgerschaftlich engagagierte Einzelperson“ tätig zu werden.

Was ist unter Nachbarschaftshilfe zu verstehen?

  • Nachbarschaftliche Hilfe kann von hilfebedürftigen Personen unter Umständen in der frühen Unterstützungsphase eher angenommen werden, weil sie sich oft schwer tun mit der Annahme von „fremden“ Hilfen.
  • Die Pflegekassen im Land Nordrhein-Westfalen wollen die Nachbarschaftshilfe ausdrücklich fördern.
  • Nachbarschaftshilfe im Sinne der Pflegekassen (nach §45b SGB XI), beinhaltet die stundenweise Einzelbetreuung in der familiären Umgebung. Diese Form der Nachbarschaftshilfe ist durch die Pflegekasse des Pflegebedürftigen anzuerkennen. In einem bestimmten Rahmen kann dann auch eine Aufwandsentschädigung über die Pflegekasse abgerechnet werden.
  • Achtung: Leider gibt es keine einheitlichen Regelungen zur Umsetzung für alle Pflegekassen. Bitte erkundigen Sie sich individuell bei der Pflegekasse der hilfebedürftigen Person.

Was ist notwendig zur Anerkennung der Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer*in?

  • Voraussetzungen für die Tätigkeit als „qualifizierte bürgerschaftlich engagierte Einzelperson“ ist, dass Sie eine Basisqualifizierung abgeschlossen haben.
  • Als Nachbarschaftshelfer*in können Sie nicht mehr als eine hilfebedürftige Person unterstützen. Zu den zu betreuenden Personen soll ein besonderer persönlicher Bezug bestehen.
  • Sie dürfen nicht mit der zu betreuenden Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein und nicht mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft leben.
  • Eine regelhafte Vergütung oder ein Entgelt darf nicht vorgesehen sein, sondern lediglich die Erstattung entstehender Aufwendungen und Auslagen.

Sie sind an einer Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer*in für einen hilfebedürftigen Menschen interessiert?

Wir beraten Sie zu den Voraussetzungen einer solchen Tätigkeit und unterstützen Sie bei Ihrer Anerkennung dieser nach Landesrecht.

Ihr Ansprechpartner in der Freiwilligen-Agentur Minden
Servicepunkt bürgerschaftlich engagierter Einzelhelfer*innen
Marco Mehwald
Simeonstraße 17-19, 32423 Minden
Tel.: 0571 82802-19, E-Mail


 

Ihr Ansprechpartner

Marco Mehwald


 
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