Um Kindern und Jugendlichen den Schulbesuch und die Teilnahme am Unterricht sowie am Schulleben zu ermöglichen, können Integrationshelfer für Schulbegleitungen im Sinne der Eingliederungshilfe nach § 54 SGB XII bzw. das Kinder- und Jugendhilfegesetz nach § 35a SGB VIII in Anspruch genommen werden.
Somit können Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer jeweiligen Behinderung einer zusätzlichen, individuellen Betreuung zur Bewältigung des Schulalltags bedürfen, durch die Unterstützung der Schulassistenz unterstützt werden. Dabei werden Hilfestellungen geleistet, die nicht durch die schulischen Kräfte abgedeckt werden können, z.B. die Begleitung eines Toilettengangs oder Hilfestellungen beim Wechseln von Kleidung. Die Assistenz soll dabei die Selbständigkeit des Kindes oder Jugendlichen fördern und so wenig Hilfe wie nötig leisten.
Eine Schulbegleitung kann sowohl bei einer integrativen Beschulung als auch für Schülerinnen und Schülern von Förderschulen in Betracht kommen. Die Betreuung kann während und außerhalb des Unterrichts erfolgen, z.B. auf dem Schulweg, in den Pausen oder bei schulischen Veranstaltungen wie Klassenfahrten und Ausflügen.
Die Aufgaben des Integrationshelfers werden am individuellen Bedarf des zu betreuenden Kindes bzw. Jugendlichen ausgerichtet und mit den Eltern, dem Lehrpersonal und dem Integrationshelfer im Rahmen eines Planungsgespräches vereinbart.
Vorteile der individuellen Schulassistenz:
Ihr Anprechpartner:
Tobias Nowatzke
Simeonstraße 17, 32423 Minden, Tel. 0571 82802-28
E-Mail, Termine nach Vereinbarung
Hier können Sie den Flyer für den Raum Minden-Lübbecke herunterladen.
Ausdruck aus:
https://parisozial-minden-luebbecke-herford.de/content/e661/e783/index_ger.html
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