Im häuslichen Bereich stehen Ihnen zwei verschiedene Arten von Pflegeleistungen zur Verfügung:
Während die Leistungen der Behandlungspflege von der Krankenkasse übernommen werden, ist die Grundpflege bei festgestellter Pflegebedürftigkeit eine Leistung der Pflegekasse.
Wenn Sie regelmäßig Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und/oder Mobilität benötigen, beispielsweise beim Waschen, Duschen oder Baden, beim An- und Auskleiden oder beim Verlassen des Bettes, erhalten Sie hierfür Leistungen von ihrer Pflegekasse. Voraussetzung dafür ist, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) vorher eine Begutachtung und Einstufung in die entsprechende Pflegestufe vorgenommen hat.
Die Behandlungspflege umfasst medizinische Leistungen wie z.B. den Verbandwechsel, Injektionen, das Verabreichen von Medikamenten oder die Blutzuckerkontrolle. Für die Durchführung dieser Maßnahmen wird eine Verordnung durch Ihren behandelnden Hausarzt oder Facharzt ausgestellt. Diese Verordnung wird von unserem Pflegedienst bei der Krankenkasse eingereicht und abgerechnet. 10 Prozent der Behandlungskosten müssen jedoch nach dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz selbst getragen werden.
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch individuell zu Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Ihre Ansprechpartnerin in Bad Oeynhausen: Sabine Witt
Tannenbergstraße 23, 32547 Bad Oeynhausen, Tel.: 05731 26305, E-Mail
Ihre Ansprechpartnerin in Herford: Sybille Schulze
Werrestraße 100, 32049 Herford, Tel.: 05221 529363, E-Mail
Ihre Anprechpartnerin im Altkreis Lübbecke: Doris Woitowitz
Bahnhofstraße 27, 32312 Lübbecke, Tel. 05741 3424-0, E-Mail
Ihr Anprechpartner für Minden, Hille, Petershagen, Porta Westfalica: Alexander Nolting Simeonstraße 36, 32423 Minden, Tel. 0571 972143-0, E-Mail